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   RG, 26.10.1907 - Rep. V. 56/07   

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https://dejure.org/1907,45
RG, 26.10.1907 - Rep. V. 56/07 (https://dejure.org/1907,45)
RG, Entscheidung vom 26.10.1907 - Rep. V. 56/07 (https://dejure.org/1907,45)
RG, Entscheidung vom 26. Oktober 1907 - Rep. V. 56/07 (https://dejure.org/1907,45)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Findet die Vorschrift des § 247 B.G.B. nach dem 1. Januar 1900 auf Schuldverhältnisse Anwendung, die vor dieser Zeit entstanden sind? 2. Werden Voraussetzungen und Wirkungen des nach dem 1. Januar 1900 eintretenden Annahmeverzuges in bezug auf ein vor dieser Zeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einf.-Ges. zu B.G.B. Art. 170 u. B.G.B. § 247, Annahmeverzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 66, 409
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

    So verhält es sich mit Voraussetzungen und Folgen des Erfüllungsgeschäfts (Palandt/Heinrichs aaO. Art. 232 EGBGB § 1 Rn. 8 im Anschluß an RGZ 66, 409, 412), insbesondere mit der Rechtsfrage, inwieweit gegen den vertraglichen Abwicklungsanspruch trotz zwischenzeitlicher Eröffnung der Gesamtvollstreckung aufgerechnet werden darf.
  • BGH, 18.04.2023 - II ZR 37/22

    Dolo-agit-Einwand eines Gesellschafters gegen die Inanspruchnahme aus einem

    (b) Nach den allgemeinen Grundsätzen des intertemporalen Rechts untersteht ein Schuldverhältnis nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seinen Wirkungen dem Recht, das zur Zeit seiner Entstehung galt, Art. 170, 229 § 5, Art. 232 § 1 EGBGB analog, es sei denn, dem neuen Recht kann im Wege der Auslegung entnommen werden, dass es auch für bestehende Schuldverhältnisse Geltung erlangen soll (RGZ 47, 103, 104; 66, 409, 411; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1965 - II ZR 36/64, BGHZ 44, 192, 194).
  • BGH, 03.11.1970 - VI ZR 76/69

    Anwendbarkeit von § 3 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG ) auf vor dessen

    Dies hat das Reichsgericht nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches für bestimmte Vorschriften bejaht (RGZ 47, 103; 66, 409, 411; 67, 13, 16; 75, 34).
  • BGH, 23.06.1960 - II ZR 203/58

    Übernahme einer Zahnarztpraxis - Unwirksamkeit eines Vertrages - Zulassung zur

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn nach der Auffassung des Gesetzgebers die Neuregelung von so erheblicher ethischer oder wirtschaftlicher Bedeutung ist, daß sie deshalb im öffentlichen Interesse auch bereits bestehende Rechtsverhältnisse erfassen soll (RGZ 47, 103 für die Anwendung des § 138 Abs. BGB; RGZ 66, 409, 411; 144, 378, 380 für die Anwendung des § 242 BGB).
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